Sorgerechtsentzug
Wenn Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge für ihr Kind pflichtgemäss auszuüben, oder wenn sie sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben, kann die elterliche Sorge für ihr Kind entzogen werden. Damit verlieren sie sämtliche Entscheidungsbefugnisse für ihr Kind. Das Kind erhält dann einen Vormund oder eine Vormundin.