Adoption

Mit einer Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und den adoptierenden Personen begründet, ungeachtet von der biologischen Abstammung.
 
In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Adoptionen. Es wird zwischen Stiefkindadoption und Drittadoption und zwischen gemeinschaftlicher und Einzeladoption unterschieden.  Zudem sind die Adoption Minderjähriger und die Adoption Erwachsener möglich.
 
Bei der Stiefkindadoption adoptiert eine Person das Kind, mit dessen Mutter oder Vater sie verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft führt.

Per 1. Januar 2018 wurden gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Hier finden Sie die Änderungen in Kürze.
 
Zur Vorgehensweise für eine Adoption erteilt die Zentralbehörde Adoption weitere Auskünfte.