Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, mit welchen medizinischen Massnahmen eine Person im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit einverstanden ist und welche sie ablehnt. In der Patientenverfügung wird auch geregelt, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person mit der behandelnden Ärzteschaft die medizinischen Massnahmen besprechen und die notwendigen medizinischen Entscheide fällen soll.

Form
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Wer eine Patientenverfügung errichtet hat, kann deren Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Sind die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt oder beruht die Patientenverfügung nicht auf deren freien Willen, so muss die KESB behördliche Massnahmen prüfen.
 

Link zur Psychiatrischen Patientenverfügung von Pro Mente Sana
Merkblatt Patientenverfügung KESB Bezirk Horgen